Bundestag verabschiedet Gesetz zum Jedermann-Konto

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Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung einige Gesetzesvorhaben beschlossen, darunter auch das Zahlungskontengesetz. Es regelt den Zugang zu Girokonten und sieht vor, dass künftig jeder ein Konto eröffnen und führen kann. In der bisherigen Praxis wurden Antragsteller abgelehnt, weil sie etwa keinen festen Wohnsitz vorweisen konnten, oder einen Status als Asylsuchender haben.

Bei den Jedermann-Konten soll es sich um Basis-Girokonten handeln, die eine Teilnahme am elektronischen Zahlungsverkehr ermöglichen. Denn viele Zahlungen werden heute elektronisch übermittelt und wer dann kein Konto vorweisen kann, hat Schwierigkeiten mit seinen Finanzen umzugehen. Denn auch laufende Fixkosten werden üblicherweise nicht in bar bezahlt, sondern per Überweisung. Kunden, die also bisher keine Girokonten bei den Banken und Sparkassen erhielten, können mit Eintritt des Zahlungskontengesetzes nun die Einrichtung eines Basis-Kontos verlangen, ohne dass die Banken oder Sparkassen dieses ablehnen könnten. Bei solchen Jedermann-Konten handelt es sich um einfache Girokonten, die auf reiner Guthabenbasis geführt werden. Sie werden meist mit einer Bank- oder Servicekarte ausgegeben, die Bargeldabhebungen an bankeigenen Geldautomaten erlauben. Kreditkarten oder Dispositionskredite sind bei solchen Basiskonten nicht vorgesehen. Ein Basis-Girokonto ist per Online-Banking, Mobile Banking App oder vereinzelt auch durch das Schalterpersonal der Bank zu führen.

Kostenloses Konto für Jeden?

Gewöhnliche Verbraucher betreffen de Auswirkungen des neuen nun beschlossenen Zahlungskontengesetzes nicht, zudem werden die Basiskonten in den meisten Fällen wohl auch kaum zum Nulltarif angeboten werden. Von kostenlosen Kontobedingungen ist demnach auch im Gesetz zum Jedermann Konto keine Rede. Wohnungslose oder Asylbewerber müssen sich auch auf monatliche Kontoführungsgebühren einstellen. Wer zudem kein elektronisches Banking ausführen kann, weil er etwa kein mobiles Gerät besitzt, muss auf die Serviceleistungen in der Bankfiliale zurückgreifen, die nicht bei jeder Bank kostenfrei zum Girokonto angeboten werden.

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